Nutzungsbedingungen
Die Bedingungen, zu denen Sie Joyint nutzen können, und was wir einander schulden.
1. Anbieter und Geltungsbereich
1.1 Joyint wird von der Joydev GmbH, Konrad-Zuse-Platz 8, 81829 München, Deutschland, eingetragen beim Amtsgericht München unter HRB 278917 (folgend „Anbieter“) betrieben.
1.2 Diese Bedingungen zur Nutzung cloudbasierter Dienste (folgend „Nutzungsbedingungen“) regeln die Nutzung der Joyint-Plattform, ihrer Web-, Desktop- und Mobile-Anwendungen sowie der damit verbundenen Dienste (zusammenfassend „Dienst“) durch den Nutzer. „Nutzer“ im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB). Regelungen, die nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten, sind als solche gekennzeichnet. Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Kontoeröffnung bzw. Abschluss eines Abonnements) gültige Fassung; spätere Änderungen richten sich nach Ziffer 1.5.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt oder annimmt. Individuelle Vereinbarungen zwischen Anbieter und Nutzer haben stets Vorrang (§ 305b BGB).
1.4 Die Befehlszeilentools „Joy“ und „Jyn“ werden zusätzlich als Open-Source-Software unter der MIT-Lizenz bereitgestellt. Soweit der Nutzer diese Tools unabhängig vom Dienst auf Grundlage der MIT-Lizenz bezieht und nutzt, gelten ausschließlich die Bedingungen der MIT-Lizenz und nicht diese Nutzungsbedingungen. Diese Nutzungsbedingungen gelten jedoch für die Nutzung der Tools im Zusammenhang mit dem Dienst (z.B. Nutzung der Joyint-Plattform, KI-Delegierung, Synchronisierung).
1.5 Der Anbieter kann diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus einem triftigen Grund (insbesondere Gesetzesänderungen, Rechtsprechung, Weiterentwicklung des Dienstes oder Sicherheitserfordernisse) erforderlich ist. Der Anbieter teilt dem Nutzer die geänderten Bedingungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit und hebt die Änderungen hervor. Die Änderungen werden nur wirksam, wenn der Nutzer ihnen ausdrücklich (z.B. durch Bestätigung im Nutzerkonto) zustimmt. Stimmt der Nutzer nicht zu, gelten die bisherigen Bedingungen fort; beide Parteien können in diesem Fall den Vertrag mit einer Frist von einem Monat ordentlich kündigen.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Anbieter stellt dem Nutzer während der Vertragslaufzeit den Dienst, insbesondere das Produktmanagement-Tool „Joyint“ für die Softwareentwicklung, je nach gewählter Version entgeltlich oder unentgeltlich als Webanwendung bzw. als Desktop-Anwendung und VS-Code-Erweiterung nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen und der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters zur Verfügung.
2.2 Joyint plant und verfolgt die Umsetzung von Produktkomponenten, ermöglicht die teamübergreifende Zusammenarbeit daran und delegiert Aufgaben an KI-Agenten im Rahmen der vom Nutzer festgelegten Berechtigungen und Budgets. Die Produktdaten des Nutzers verbleiben als Klartext in dem vom Nutzer angebundenen Repository. Joyint ermöglicht es, auf Veranlassung des Nutzers Daten aus dem Repository auszulesen, vorhandene Daten zu ändern oder zu löschen sowie neue Daten hinzuzufügen. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, die Berechtigungen der KI-Agenten und des Dienstes für sein Repository so festzulegen, dass nur gewünschte Änderungen vorgenommen werden können.
2.3 Die unentgeltliche Version „Free“ umfasst für einzelne Personen die Desktop-App, die VS-Code-Erweiterung, die KI-Delegierung, den Befehls- und Konversations-Chat, End-to-End-Verschlüsselung, Rückverfolgbarkeit sowie die Anbindung der Repositories des Nutzers. Ein Anspruch auf die Bereitstellung der Version „Free“ in einem bestimmten Umfang oder über einen bestimmten Zeitraum besteht nicht; der Anbieter kann die Version „Free“ mit einer Frist von 30 Tagen ändern oder einstellen.
2.4 Die entgeltliche Version „Pro“ umfasst zusätzlich die Nutzung der Joyint-Webplattform, Forge-Synchronisierung (Synchronisierung mit Softwareversionierungsplattformen, folgend „Forges“), KI-Jobs, KI-Budgets und eine Kostenübersicht.
2.5 Die entgeltliche Version „Teams“ umfasst zusätzlich die Möglichkeit mehrere Nutzer für Projekte freizuschalten, Team-Chats einzurichten, Team-KI-Budgets zu planen und eine Kostenübersicht je Mitglied zu erhalten. Ein „Teams“-Abonnement ist an eine Person gebunden, nicht an ein Unternehmen oder ein Projekt: Jeder, der an einem gemeinsamen Projekt arbeitet, benötigt ein eigenes Abonnement.
2.6 Der Anbieter ist berechtigt, den Dienst weiterzuentwickeln und zu ändern, soweit hierfür ein triftiger Grund besteht, insbesondere zur Anpassung an neue technische Entwicklungen, geänderte rechtliche Anforderungen, Sicherheitserfordernisse oder Änderungen bei Drittanbietern (z.B. KI-Modellanbietern oder Forges), und dem Nutzer hierdurch keine zusätzlichen Kosten entstehen. Wesentliche Funktionen der gewählten entgeltlichen Version werden während einer bereits bezahlten Abrechnungsperiode nicht eingeschränkt. Beeinträchtigt eine Änderung die Nutzbarkeit des Dienstes für den Nutzer mehr als nur unerheblich, informiert der Anbieter den Nutzer mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform; der Nutzer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Information bzw. nach der Änderung, je nachdem welcher Zeitpunkt später liegt, unentgeltlich zu beenden. Gegenüber Verbrauchern bleibt § 327r BGB unberührt.
2.7 Die KI-Funktionen werden über die vom Nutzer angebundenen KI-Modellanbieter ausgeführt. Auf die Datenverarbeitungen, Nutzungsbedingungen und Kosten in Verbindung mit dem gewählten KI-Modell hat der Anbieter keinen Einfluss; hierfür gelten ausschließlich die Vereinbarungen zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen KI-Modellanbieter. Der Anbieter ist weder Vertragspartei dieser Vereinbarungen noch schließt er eigene Verträge mit dem vom Nutzer verwendeten KI-Modellanbieter. Durch KI-Agenten erzeugte Ergebnisse (z.B. Code, Texte, Änderungen im Repository) können fehlerhaft oder unvollständig sein; der Nutzer hat sie vor ihrer Verwendung eigenverantwortlich zu prüfen.
2.8 Die Darstellung des Dienstes auf der Website ist kein verbindliches Angebot. Der Vertrag über die Version „Free“ kommt zustande, wenn der Nutzer sein Konto eröffnet und der Anbieter die Eröffnung bestätigt; der Vertrag über ein entgeltliches Abonnement, wenn der Nutzer den Bestellvorgang abschließt und ihm die Bestellung bestätigt wird. Der Nutzer muss unbeschränkt geschäftsfähig sein; wer im Namen einer Organisation handelt, sichert zu, zu deren Vertretung berechtigt zu sein.
3. Leistungen
3.1 Für die Nutzung des Dienstes verknüpft der Nutzer sein Konto bei einer der unterstützten Forges mit Joyint. Bei der Registrierung für ein entgeltliches Abonnement ist der Nutzer verpflichtet, bei Vatly (Ziffer 13.5) wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese bei Änderungen zu aktualisieren. Mit Abschluss der Verknüpfung und, im Falle der entgeltlichen Abonnements, nach erfolgter Registrierung bei Vatly kann sich der Nutzer über die Forge bei Joyint anmelden.
3.2 Während der Vertragslaufzeit erbringt der Anbieter folgende Leistungen:
3.2.1 Temporäres Hosting (Ziffern 5 und 6)
3.2.2 Datensicherung und Systembetreuung (Ziffer 8)
3.2.3 Support (Ziffer 9)
3.2.4 Entstörung (Ziffer 10)
3.2.5 Updates (Ziffer 11)
3.3 Der Nutzer kann einen sachkundigen Ansprechpartner benennen, der dem Anbieter für Informationen zur Verfügung steht und Entscheidungen selbst treffen oder zeitnah herbeiführen kann. Änderungen seiner Kontaktdaten aktualisiert der Nutzer zeitnah. Verzögerungen, die darauf beruhen, dass Kontaktdaten nicht aktuell sind, hat der Anbieter nicht zu vertreten.
3.4 Der Anbieter ist berechtigt, einzelne Leistungen von Dritten vornehmen zu lassen. Soweit zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich, dürfen diesen Dritten Unterlagen, Informationen und Daten des Nutzers i.R.d. datenschutzrechtlichen Vorgaben zugänglich gemacht werden. Auch bei dem Einsatz von Dritten bleibt der Anbieter für die Durchführung und den ggf. versprochenen Erfolg der Leistung verantwortlich.
3.5 Keine Partei ist für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Leistungspflichten verantwortlich, solange und soweit diese auf höherer Gewalt beruht. Höhere Gewalt sind von außen kommende, auch bei Anwendung äußerster zumutbarer Sorgfalt nicht vorhersehbare und nicht abwendbare Ereignisse, insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien, Krieg, Terrorakte, behördliche Anordnungen, Arbeitskämpfe in Drittbetrieben sowie flächendeckende Ausfälle der Energieversorgung oder der öffentlichen Telekommunikationsinfrastruktur. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich. Dauert die Behinderung länger als 30 Tage an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zu kündigen; bereits geleistete Vorauszahlungen für den nicht erbrachten Zeitraum werden erstattet.
4. Nutzungsrecht
4.1 Der Dienst und die zugrundeliegende Software (folgend „Software“) sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte stehen, soweit nicht in Ziffer 1.4 abweichend geregelt, dem Anbieter bzw. seinen Lizenzgebern zu.
4.2 Der Anbieter räumt dem Nutzer das einfache (nicht ausschließliche), nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare, auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht ein, die Software im Rahmen der gewählten Version bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Umfang ergibt sich aus Ziffer 2. Rechte an den vom Nutzer eingebrachten oder mithilfe des Dienstes erzeugten Inhalten (insbesondere Produktdaten und Code) verbleiben beim Nutzer; der Anbieter erwirbt hieran keine Rechte, soweit diese nicht zur Erbringung des Dienstes erforderlich sind.
4.3 Der Nutzer ist nicht berechtigt, die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, insbesondere seine Zugangsdaten weiterzugeben (vgl. Ziffer 2.5 für die Version „Teams“). Er hat unberechtigte Zugriffe durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern und teilt dem Anbieter unverzüglich mit, wenn er von derartigen Zugriffsversuchen Kenntnis erlangt.
4.4 Verletzt der Nutzer die Bestimmungen dieser Ziffer 4. schuldhaft, ist er dem Anbieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens nach den gesetzlichen Vorschriften verpflichtet.
5. Temporäres Hosting
5.1 Der Anbieter stellt dem Nutzer die Leistungen gemäß Ziffer 2 über das Internet zur Verfügung.
5.2 Das temporäre Hosting der Produktdaten erfolgt auf Servern, die von Subunternehmern des Anbieters in Rechenzentren innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums betrieben werden. Die eingesetzten Subunternehmer sind in der Datenschutzerklärung bzw. im Auftragsverarbeitungsvertrag (Ziffer 17.) benannt.
5.3 Der Anbieter stellt die Verbindung zwischen dem Server und dem Internet bis zum Übergabepunkt des Rechenzentrums an das Internet („Schnittstelle“) sicher und hält diese nach Maßgabe von Ziffer 6 aufrecht, so dass der gewählte Dienst samt der temporär auf dem Server gespeicherten Daten des Nutzers über das Internet abrufbar ist.
5.4 Die Herstellung der Verbindung zwischen der Internetanbindung des Nutzers und dessen Endgeräten (z.B. Computer, Tablet oder Smartphone), die Internetverbindung des Nutzers bis zur Schnittstelle sowie die Verfügbarkeit der vom Nutzer angebundenen Repositories und der Dienste Dritter (z.B. Forges, KI-Modellanbieter, Zahlungsdienstleister) sind nicht Gegenstand der Leistungspflicht des Anbieters. Der Nutzer hat insoweit in eigener Verantwortung für die erforderlichen technischen und rechtlichen Voraussetzungen zu sorgen.
6. Verfügbarkeit des Servers
6.1 Die Verfügbarkeit der Joyint-Webplattform an der Schnittstelle beträgt bei den entgeltlichen Versionen 97% im Kalendermonat. Nicht als Ausfallzeit gelten (a) angekündigte Wartungsarbeiten nach Ziffer 6.3 von insgesamt höchstens 8 Stunden pro Kalendermonat, (b) Störungen aufgrund höherer Gewalt (Ziffer 3.5) sowie (c) Störungen, die auf vom Nutzer zu vertretenden Umständen oder auf Leistungen Dritter beruhen, die nicht Erfüllungsgehilfen des Anbieters sind (insbesondere Forges und KI-Modellanbieter). Für die Version „Free“ wird keine bestimmte Verfügbarkeit zugesagt.
6.2 Die Ausfallzeit beginnt mit dem Zeitpunkt, ab dem die Joyint-Webplattform an der Schnittstelle nicht mehr erreichbar ist oder nicht mehr auf Anfragen antwortet, und endet, sobald die Störung beseitigt und die Plattform wieder verfügbar ist.
6.3 Der Anbieter informiert den Nutzer über geplante Wartungsarbeiten mindestens 3 Werktage im Voraus per E-Mail oder durch einen Hinweis im Dienst. Geplante Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit zwischen 22:00 und 06:00 Uhr (MEZ/MESZ) oder am Wochenende durch. Notfallwartungen zur Abwehr akuter Sicherheitsrisiken oder zur Beseitigung kritischer Störungen dürfen ohne vorherige Ankündigung durchgeführt werden; der Anbieter informiert den Nutzer hierüber unverzüglich nachträglich.
6.4 Wird die Verfügbarkeit nach Ziffer 6.1 in einem Kalendermonat unterschritten, erhält der Nutzer auf Verlangen eine Gutschrift in Höhe von 20% der für diesen Monat geschuldeten Abonnementvergütung, die mit künftigen Zahlungen verrechnet wird. Die gesetzlichen Rechte des Nutzers (insbesondere Minderung, Kündigung und Schadensersatz nach Maßgabe von Ziffer 15) bleiben unberührt; die Gutschrift wird auf etwaige Ansprüche angerechnet.
7. Diensteinrichtung
7.1 Der Anbieter schaltet zu Vertragsbeginn den gewählten Dienst gemäß Ziffer 2 für den Nutzer frei. Der Nutzer benötigt einen gängigen JavaScript-fähigen Internetbrowser.
7.2 Die Installation der für die Nutzung des gewählten Dienstes erforderlichen Betriebssoftware sowie die Einhaltung der in der Dienstbeschreibung genannten technischen Mindestvoraussetzungen liegen in der Verantwortung des Nutzers.
7.3 Der Nutzer stellt sicher, dass er alle Rechte besitzt, die für die Verarbeitung der von ihm eingebrachten Produktdaten im gewählten Dienst erforderlich sind. Er stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen einer vom Nutzer zu vertretenden Verletzung ihrer Rechte durch diese Daten gegen den Anbieter geltend machen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Der Anbieter informiert den Nutzer unverzüglich über solche Ansprüche und gibt ihm Gelegenheit zur Verteidigung.
8. Datensicherung und Systembetreuung
8.1 Der Anbieter speichert die über seine Server verarbeiteten Produktdaten nur temporär, und zwar höchstens 30 Tage nach dem Logout des Nutzers; anschließend werden sie gelöscht.
8.2 Die dauerhafte Speicherung der Produkt- bzw. Arbeitsdaten erfolgt ausschließlich in dem vom Nutzer angebundenen Repository. Eine Datensicherung dieser Daten durch den Anbieter findet nicht statt; der Nutzer ist für eine regelmäßige, dem Stand der Technik entsprechende Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich (Ziffer 12.1).
8.3 Soweit beim Anbieter Konto- und Konfigurationsdaten des Nutzers gespeichert sind, stellt der Anbieter diese dem Nutzer auf Verlangen während der Vertragslaufzeit sowie innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende in einem gängigen maschinenlesbaren Format (z.B. JSON) zur Verfügung. Gegenüber Verbrauchern bleibt § 327p BGB unberührt.
8.4 Ein Anspruch auf Herausgabe in einem anderen Format besteht nicht, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
8.5 Im Rahmen der Wartungsarbeiten (Ziffer 6.3) pflegt und aktualisiert der Anbieter die zugrundeliegende Software und installiert insbesondere Sicherheitsupdates. Stellt sich ein Update als fehlerhaft heraus, behebt der Anbieter den Fehler im Rahmen der Entstörung (Ziffer 10). Die Haftung richtet sich nach Ziffer 15.
9. Support
9.1 Der Nutzer kann den Anbieter per E-Mail unter support@joyint.com oder über das Kontaktformular auf der Website und das Feedbackformular im Dienst bei Störungen und Fragen zur Bedienung kontaktieren. Die Servicezeiten sind Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzliche Feiertage in Bayern) von 09:00 bis 17:00 Uhr (MEZ/MESZ) („Servicezeiten“). Ein Anspruch auf Betreuung durch einen bestimmten Mitarbeiter besteht nicht.
9.2 Sofern keine nach Ziffer 10. zu beseitigende Störung vorliegt, beantwortet der Anbieter Supportanfragen in angemessener Zeit unter Berücksichtigung von Eingangsreihenfolge und Dringlichkeit. Eine Lösung des zugrundeliegenden Problems innerhalb einer bestimmten Zeit wird nicht zugesagt. Für die Version „Free“ erfolgt Support ohne Rechtsanspruch.
9.3 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Anfragen des Nutzers zu beantworten,
9.3.1 die offensichtlich darauf beruhen, dass die in der Dokumentation des gewählten Dienstes angegebenen technischen Mindestvoraussetzungen nicht erfüllt sind,
9.3.2 die sich auf Produkte oder Betriebsstörungen beziehen, die offensichtlich nicht mit dem gewählten Dienst und den zu ihrem Betrieb notwendigen Voraussetzungen im Zusammenhang stehen, z. B. Virenscanner oder sonstige Security Software,
9.3.3 deren Inhalt der Wunsch des Nutzers ist, in dem gewählten Dienst nicht vorhandene und in der Dokumentation zur gewählten Software nicht versprochene zusätzliche Funktionen oder Gestaltungsmöglichkeiten zu realisieren, z.B. Applikationsentwicklungen oder Benutzerkonfigurationen,
9.3.4 die den Support von Drittsystemen (Software und Hardware) betreffen, soweit für diese nicht vom Anbieter vertraglich die Verantwortung übernommen wurde,
9.3.5 die den Support von kundenspezifischen Applikationsanpassungen oder individuellen Erweiterungen betreffen, die nicht vom Anbieter vorgenommen wurden.
10. Entstörung
10.1 Der Anbieter beseitigt Störungen im Zusammenhang mit dem gewählten Dienst mit Rücksicht auf ihren Schweregrad, wobei das gleichzeitige Auftreten mehrerer Störungen eine Störung der nächsthöheren Kategorie begründen kann:
10.1.1 Kritische Störung (höchste Priorität): Störung, die einen Ausfall des gewählten Dienstes oder wesentlicher Teile davon verursacht, so dass eine Nutzung ganz oder nahezu vollständig unmöglich ist – Beispiel: Der gewählte Dienst startet nicht bzw. stürzt ab.
10.1.2 Wesentliche Störung (mittlere Priorität): Störung, die die Nutzung der Software derart beeinträchtigt, dass eine vernünftige Arbeit mit ihr nicht mehr oder nur unter unverhältnismäßig großem Aufwand möglich ist – Beispiel: Der gewählte Dienst läuft langsamer als sonst bzw. mit Unterbrechungen oder es sind wiederkehrende Fehlermeldungen zu beklagen.
10.1.3 Sonstige Störung (geringste Priorität): Störung, die zwar lästig ist, die Nutzung des gewählten Dienstes jedoch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt – Beispiel: Darstellungsprobleme in der Benutzeroberfläche.
10.2 Der Nutzer bzw. ein benannter Ansprechpartner meldet Störungen per E-Mail an die in Ziffer 9.1 genannte Adresse. Er nimmt dabei nach Möglichkeit eine vorläufige Einstufung der Störung nach Ziffer 10.1 vor. Die Meldung soll so genau sein, dass der Anbieter zielgerichtet mit der Entstörung beginnen kann, und nach Möglichkeit insbesondere Folgendes enthalten:
10.2.1 Beschreibung der Störungs-Symptome
10.2.2 Zeitpunkt der Störung
10.2.3 Schritte zur Reproduktion der Störung
10.2.4 Screenshots der Anwendung und der Störung
10.2.5 Beschreibung von verwendeter Drittanbieter-Software
10.2.6 Falls erforderlich und vom Nutzer freigegeben, Zugangsdaten zu den betroffenen Systemen des Nutzers
10.3 Abhängig vom Inhalt der Meldung nimmt der Anbieter eine endgültige Einstufung der Störung gemäß Ziffer 10.1 vor und gibt bei den entgeltlichen Versionen spätestens wie folgt eine erste Rückmeldung („Reaktionszeit“); bei wesentlichen und sonstigen Störungen läuft die Reaktionszeit nur innerhalb der Servicezeiten (Ziffer 9.1), bei kritischen Störungen an allen Kalendertagen:
10.3.1 Kritische Störung: 24 Stunden
10.3.2 Wesentliche Störung: 24 Stunden
10.3.3 Sonstige Störung: 48 Stunden
10.4 Kritische Störungen werden an allen Kalendertagen bearbeitet, auch an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen; wesentliche und sonstige Störungen werden innerhalb der Servicezeiten gem. Ziffer 9.1 bearbeitet.
10.5 Die Beseitigung einer Störung innerhalb einer bestimmten Zeit kann nicht versprochen werden. Soweit für den Anbieter absehbar ist, dass sich eine kritische oder wesentliche Störung nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen lässt, wird er sich unverzüglich um eine vorübergehende Behelfslösung bemühen und anschließend die Störung so schnell wie möglich beheben.
10.6 Stellt sich heraus, dass eine gemeldete Störung nicht vorlag oder nicht vom Anbieter zu vertreten ist, und hätte der Nutzer dies bei zumutbarer Prüfung erkennen können, ist der Anbieter berechtigt, den ihm entstandenen Aufwand nach den zum Zeitpunkt der Leistung gültigen Stundensätzen in Rechnung zu stellen. Dem Nutzer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.
10.7 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Störungen zu beheben, die auf unsachgemäßer Bedienung durch den Nutzer, höherer Gewalt oder Eingriffen Dritter beruhen, die nicht Erfüllungsgehilfen des Anbieters sind. Gesetzliche Gewährleistungsrechte des Nutzers bleiben unberührt.
11. Updates
11.1 Der Anbieter stellt dem Nutzer Updates zur Verfügung, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit des Dienstes erforderlich sind (einschließlich Sicherheitsupdates), und informiert den Nutzer über wesentliche Updates in geeigneter Weise. Gegenüber Verbrauchern gilt § 327f BGB.
11.2 Mit Hilfe der Updates wird die Software kontinuierlich verbessert und der technischen Entwicklung sowie den Anforderungen der Nutzer angepasst. Nach einem Update können neue Funktionen zur Verfügung stehen und bisherige Funktionen in Ablauf oder Benutzerführung abweichen. Für Änderungen, die über den Erhalt der Vertragsmäßigkeit hinausgehen, gilt Ziffer 2.6.
12. Mitwirkungspflichten des Nutzers
12.1 Der Nutzer ist für die Eingabe seiner Daten sowie für deren regelmäßige Sicherung in seinem Repository verantwortlich.
12.2 Der Nutzer stellt dem Anbieter bei Anfragen und Störungsmeldungen die ihm zur Verfügung stehenden und für die Bearbeitung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung.
12.3 Der Nutzer hat ihm überlassene Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und gegen unbefugten Zugriff zu sichern. Hat der Nutzer den Verdacht, dass Zugangsdaten einem Dritten bekannt geworden sind, oder dass ein Dritter unbefugt auf den Server zugreift, wird er den Anbieter hierüber unverzüglich informieren.
12.4 Der Nutzer erfüllt seine Mitwirkungspflichten (Ziffern 12.1 bis 12.3) unentgeltlich. Kommt der Nutzer seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen angemessen. Kommt der Nutzer einer für die Leistungserbringung wesentlichen Mitwirkungspflicht trotz Aufforderung in Textform mit angemessener Fristsetzung nicht nach, kann der Anbieter die betroffenen Leistungen bis zur Nachholung der Mitwirkung aussetzen. Sonstige Rechte des Anbieters bleiben unberührt.
13. Vergütung
13.1 Die vom Nutzer geschuldete Vergütung ergibt sich aus der bei Abschluss des Abonnements gültigen Preisübersicht. Gegenüber Verbrauchern werden alle Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben; gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise, soweit nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
13.2 Die Vergütung ist für die jeweilige Abrechnungsperiode (monatlich bzw. jährlich, je nach gewähltem Abonnement) im Voraus zu Beginn der Abrechnungsperiode fällig und wird über das vom Nutzer gewählte Zahlungsmittel eingezogen.
13.3 Schlägt eine Zahlung fehl, weist der Anbieter den Nutzer im Dienst darauf hin; Vatly versucht den Einzug erneut. Bis Vatly das Abonnement wegen ausbleibender Zahlung pausiert oder beendet, bleiben die kostenpflichtigen Funktionen verfügbar. Danach entfallen sie, bis wieder ein Abonnement aktiv ist. Die Funktionen der Version „Free“ bleiben verfügbar; die Daten des Nutzers in seinem Repository bleiben unberührt. Gesetzliche Ansprüche des Anbieters (insbesondere Verzugszinsen) bleiben unberührt. Der Anbieter kann etwaige Ansprüche abtreten oder durch einen Zahlungsdienstleister geltend machen.
13.4 Der Nutzer kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind oder die aus demselben Vertragsverhältnis stammen wie die Forderung des Anbieters. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Nutzer nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.
13.5 Das Abonnement wird von der Vatly B.V., Ericssonstraat 2, 5121 ML Rijen, Niederlande (folgend „Vatly“), als Wiederverkäufer (Merchant of Record) in eigenem Namen verkauft. Vatly ist Vertragspartner des Nutzers für den Kauf des Abonnements: Vatly zieht die Vergütung ein, stellt die Rechnung in eigenem Namen aus, führt die Umsatzsteuer ab und bearbeitet Widerruf und Erstattungen. Die Zahlung wickelt Vatly über den Zahlungsdienstleister Mollie B.V., Amsterdam, Niederlande, ab. Für den Kauf gelten ergänzend die Verkaufsbedingungen von Vatly, auf die im Bestellprozess hingewiesen wird. Vertragspartner des Nutzers für die Nutzung des Dienstes ist der Anbieter; hierfür gelten diese Nutzungsbedingungen.
14. Laufzeit und Kündigung
14.1 Die Vertragslaufzeit beträgt je nach gewähltem Abonnement einen Monat oder ein Jahr und beginnt mit Abschluss des Abonnements. Der Vertrag über die Version „Free“ läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien jederzeit gekündigt werden; der Nutzer kann hierzu sein Konto löschen.
14.2 Monatliche Abonnements verlängern sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn sie nicht bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden. Jährliche Abonnements verlängern sich auf unbestimmte Zeit, wenn sie nicht bis zum Ende der Laufzeit gekündigt werden; nach der Verlängerung kann der Nutzer jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Kündigt der Nutzer ein jährliches Abonnement nach der Verlängerung, wird ihm die für die Zeit nach Vertragsende bereits gezahlte Vergütung anteilig erstattet. Die Kündigung kann in Textform oder über die Kündigungsfunktion im Nutzerkonto und auf der Website („Abo kündigen“, § 312k BGB) erfolgen. Der Anbieter kann entgeltliche Abonnements mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündigen.
14.3 Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
14.4 Mit Vertragsende erlischt das Nutzungsrecht. Die in Ziffer 8.3 genannten Daten stellt der Anbieter auf Verlangen bereit und löscht sie anschließend, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Die Daten im Repository des Nutzers bleiben unberührt.
14.5 Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesondert bereitgestellten Widerrufsbelehrung zu; der Widerruf ist gegenüber Vatly oder dem Anbieter zu erklären.
15. Haftung
15.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Fall einer übernommenen Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
15.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt; gegenüber Unternehmern ist sie darüber hinaus je Schadensereignis auf 150 EUR bzw. die vom Nutzer in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlte Vergütung, je nachdem welcher Betrag höher ist, begrenzt. Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.
15.3 Für Schäden aus der Nutzung der unentgeltlichen Version „Free“ haftet der Anbieter – vorbehaltlich Ziffer 15.1 – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
15.4 Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nach Maßgabe der Ziffern 15.1 bis 15.3 nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Nutzer (Ziffer 12.1) zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch vom Nutzer veranlasste Aktionen von KI-Agenten innerhalb der vom Nutzer erteilten Berechtigungen entstehen, soweit diese nicht auf einer Pflichtverletzung des Anbieters beruhen. Ein Mitverschulden des Nutzers (§ 254 BGB) ist anzurechnen, insbesondere wenn er Mitwirkungspflichten (Ziffer 12) verletzt, den Dienst nicht vertragsgemäß genutzt oder eigenmächtig Änderungen am Leistungsgegenstand vorgenommen hat.
15.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für vertragliche und außervertragliche Ansprüche gleichermaßen sowie zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
16. Unzulässige Inhalte und Sperrung
16.1 Der Nutzer stellt sicher, dass von seinen über den Dienst verarbeiteten und temporär auf dem Server gespeicherten Inhalten keine Gefahr für die Sicherheit und Integrität der Infrastruktur des Anbieters und der darauf befindlichen Daten ausgeht (z.B. durch Schadsoftware). Hat der Nutzer einen entsprechenden Verdacht, informiert er den Anbieter unverzüglich mindestens per E-Mail.
16.2 Der Nutzer wird den gewählten Dienst nicht missbräuchlich nutzen und insbesondere keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte oder Inhalte einstellen, die Rechte Dritter verletzen (z.B. Persönlichkeits-, Urheber- oder Markenrechte), oder auf solche Inhalte durch Hyperlinks verweisen.
16.3 Der Nutzer wird insbesondere (a) sich keinen unbefugten Zugang zum Dienst, zu anderen Konten oder zur zugrundeliegenden Infrastruktur verschaffen oder dies versuchen, (b) keine Begrenzungen, Kontingente oder Zugriffskontrollen umgehen, (c) die Integrität oder Leistungsfähigkeit des Dienstes nicht beeinträchtigen, auch nicht durch Last, die über die gewöhnliche Nutzung hinausgeht, (d) die Sicherheit des Dienstes nicht ohne Zustimmung des Anbieters in Textform prüfen oder testen und (e) aus Daten, die er über den Dienst erhält, kein Konkurrenzprodukt entwickeln.
16.4 Bestehen konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die Ziffern 16.1 bis 16.3, kann der Anbieter die betroffenen Funktionen oder den Zugang des Nutzers vorübergehend sperren. Der Anbieter wird die Sperre vorher in Textform androhen und dem Nutzer eine angemessene Frist zur Abhilfe, in der Regel von zwei Wochen, setzen. Einer vorherigen Androhung bedarf es nicht, wenn eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit der Infrastruktur, für Daten anderer Nutzer oder für Rechte Dritter besteht oder eine Rechtspflicht zur sofortigen Sperrung besteht; der Nutzer wird dann unverzüglich nachträglich informiert. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht ausgeräumt oder der Verstoß beseitigt ist.
16.5 Der Nutzer stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen eines vom Nutzer zu vertretenden Verstoßes gegen diese Ziffer 16. gegen den Anbieter geltend machen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Sonstige Rechte des Anbieters bleiben unberührt.
17. Datenschutz
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Nutzers unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG bzw. TDDDG. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung. Soweit der Anbieter im Auftrag des Nutzers personenbezogene Daten verarbeitet (z.B. Daten von Teammitgliedern oder in Produktdaten enthaltene personenbezogene Daten), schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, der Bestandteil dieses Vertrags wird.
18. Vertraulichkeit
18.1 Die Parteien behandeln alle ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der anderen Partei, insbesondere Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG sowie die Produktdaten des Nutzers, vertraulich, geben sie nicht an Dritte weiter und verwenden sie nur für Zwecke dieses Vertrags. Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei werden, die der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren oder die sie rechtmäßig von Dritten ohne Vertraulichkeitspflicht erhalten hat. Die Weitergabe an nach Ziffer 3.4 eingesetzte Dritte sowie an zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Berater ist zulässig, sofern diese entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Die Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus für drei Jahre fort.
18.2 Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht nicht, wenn die betreffende Information aufgrund des Beschlusses eines Gerichts, der Anordnung einer Behörde oder eines Gesetzes offen zu legen ist. Die derart verpflichtete Partei wird die andere Partei unverzüglich von der Offenlegung unterrichten und die Informationen so offenlegen, dass die Vertraulichkeit soweit wie möglich gewahrt bleibt. Von einer Information darf nur abgesehen werden, wenn das zuständige Gericht, die zuständige Behörde oder ein einschlägiges Gesetz dies verbietet.
19. Schlussbestimmungen
19.1 Soweit nicht anders geregelt, bedürfen Erklärungen zwischen den Parteien mindestens der Textform (§ 126b BGB).
19.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
19.3 Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag München; der Anbieter ist berechtigt, den Nutzer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
19.4 Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit (§ 36 VSBG).
19.5 Der Anbieter kann diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein mit ihm verbundenes Unternehmen übertragen, das die Erbringung des Dienstes übernimmt. Er teilt dem Nutzer die Übertragung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit und nennt dabei das übernehmende Unternehmen und den Zeitpunkt. Der Nutzer kann den Vertrag zum Zeitpunkt der Übertragung fristlos und kostenfrei kündigen. Der Kauf eines Abonnements bei Vatly bleibt von der Übertragung unberührt.
19.6 Diese Nutzungsbedingungen liegen in deutscher und englischer Sprache vor. Maßgeblich ist die deutsche Fassung; die englische Fassung dient ausschließlich der Information.
19.7 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).
Zuletzt aktualisiert: